infinitelaws
Verordnung über künstliche Intelligenz

Alle Sprachfassungen sind gleichermaßen verbindlich; Unterschiede zwischen ihnen können für die Auslegung von Bedeutung sein.

Erwägungsgrund 79

Deutsch

Es ist angezeigt, dass eine bestimmte als Anbieter definierte natürliche oder juristische Person die Verantwortung für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems übernimmt, unabhängig davon, ob es sich bei dieser natürlichen oder juristischen Person um die Person handelt, die das System konzipiert oder entwickelt hat.

English

It is appropriate that a specific natural or legal person, defined as the provider, takes responsibility for the placing on the market or the putting into service of a high-risk AI system, regardless of whether that natural or legal person is the person who designed or developed the system.

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Konsolidierter Text (Stand 27.7.2026) · CELEX 02024R1689-20260727