infinitelaws

Anleitung

So nutzen Sie infinitelaws

Alles Wesentliche auf einer Seite: was die Website kann, wie Sie finden, was Sie brauchen, und wie Sie mitmachen können. infinitelaws ist ein offener Kommentar zum KI-Gesetz — der authentische Verordnungstext und die fachliche Auslegung nebeneinander, kostenlos und ohne Anmeldung.

Kommentierte Fassung öffnen →

Das Wichtigste in Kürze

Die Verordnung lesen

Die kommentierte Fassung öffnen Sie von der Startseite. Links steht das Inhaltsverzeichnis mit Kapiteln und Abschnitten: ein Klick klappt auf oder zu, der Punkt neben einem Artikel zeigt den Stand des Kommentars (gold = veröffentlicht, bernsteinfarbener Ring = in öffentlicher Begutachtung).

Die Sprache wechseln Sie in der Kopfzeile und bleiben dabei bei derselben Bestimmung. Heller und dunkler Modus sowie die Schriftgröße lassen sich einstellen; jede Bestimmung hat zudem eine eigene Seite mit dauerhaftem Link.

Kommentierte Fassung des KI-Gesetzes — Inhaltsverzeichnis und Lesespalte

Geltungskennzeichen: was gilt bereits und seit wann

Das KI-Gesetz gilt schrittweise, und die Änderungsverordnung Digital Omnibus hat einen Teil der Daten verschoben. Das Kennzeichen oben rechts an jedem Artikel zeigt daher: grüner Punkt = der Artikel gilt (seit dem angegebenen Datum), Uhr = er gilt künftig, bernsteinfarbene Sanduhr = das Datum wurde durch die Änderungsverordnung verschoben.

Das Ebenen-Symbol steht für mehrere zeitliche Regime (etwa unterschiedliche Daten für Anhang III und Anhang I). Das Kennzeichen Ω markiert Artikel, deren Text die Änderungsverordnung inhaltlich ändert.

Ein Klick auf das Kennzeichen öffnet die Details: das durchgestrichene ursprüngliche Datum, das neue Datum, die Aufschlüsselung der Regime und der Rechtsstand der Änderungsverordnung — sie wurde im Amtsblatt veröffentlicht (ABl. L 2026/1744) und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Aus den Details führt ein Link zur vollständigen Zeitleiste.

Geltungskennzeichen bei Artikel 6 mit geöffneten Details

Zeitleiste: Was gilt wann

Sie brauchen das Gesamtbild statt der Kennzeichen an den einzelnen Artikeln? Die Seite Was gilt wann trägt den gesamten Geltungsbeginn des KI-Gesetzes auf einer senkrechten Achse ab: Meilensteine vom Inkrafttreten (August 2024) bis 2030, eine Markierung Heute, bei verschobenen Fristen das durchgestrichene ursprüngliche Datum mit dem Kennzeichen Ω und bei jedem Meilenstein Links zu den betroffenen Bestimmungen.

Die Seite ist auch für den Druck vorbereitet — Strg/⌘+P erzeugt ein sauberes Dokument in heller Typografie, das Sie einer internen Analyse beilegen können.

Was gilt wann öffnen →

Zeitleiste der Geltung des KI-Gesetzes mit Meilensteinen und der Markierung Heute

Filter und Auswahl

Setzen Sie im Inhaltsverzeichnis das Häkchen bei „Filter“ und wählen Sie Kapitel, Abschnitte oder einzelne Artikel — Sie lesen dann nur, was Sie brauchen. Die Auswahl übersteht auch den Sprachwechsel; mit einem Klick heben Sie sie auf.

Über dem Text finden Sie einen zweiten Filter — nach dem Geltungsbeginn. Die Kennzeichen (z. B. 2. August 2026 oder 2. Dezember 2027) zeigen, wie viele Artikel ab dem jeweiligen Datum gelten; ein Klick lässt nur diese im Lesebereich stehen. Beide Filter greifen zusammen, und Export wie Druck arbeiten dann genau mit dem, was Sie auf dem Bildschirm sehen.

Export und Druck

In der rechten Leiste finden Sie drei Schaltflächen: Druck (druckfertiges PDF mit Seitenzahlen), PDF (zweispaltiger Satz) und Word. Exportiert wird das gesamte Gesetz oder nur die vom Filter ausgewählten Artikel; aufgeklappte Kommentare können mitgenommen werden.

Zitate auf Klick

Markieren Sie mit der Maus eine beliebige Passage des Textes oder eines Kommentars — über der Auswahl erscheint eine Leiste mit zwei Möglichkeiten: Text kopieren oder Mit Fundstelle kopieren. Die zweite setzt den Text in Anführungszeichen und ergänzt die genaue Fundstelle (z. B. „Artikel 50, Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Gesetz)“) sowie einen dauerhaften Link auf infinitelaws — fertig zum Einfügen in einen Schriftsatz, eine Analyse oder eine E-Mail.

Kommentare

Den Kommentar finden Sie unter dem Text der Bestimmung — den Streifen klappen Sie auf. Die Auslegung hat eine feste Struktur, und jede Aussage trägt eine nummerierte Quelle (authentischer Text, Leitlinien der EU, Fachliteratur), zu der Sie mit einem Klick gelangen.

Veröffentlichte Kommentare können Sie bewerten (👍 Hilfreich / ⚠ Ungenau) und darunter diskutieren; fremdsprachige Beiträge übersetzen Sie per Schaltfläche. In Sprachen ohne eigene Auslegung wird eine maschinelle Übersetzung (eTranslation) mit sichtbarer Kennzeichnung und Link zum Original angezeigt.

Wo noch kein Kommentar entstanden ist, finden Sie auf der Seite des Artikels die Schaltfläche Kommentar anfragen — die Nachfrage der Leserschaft bestimmt unsere Reihenfolge, und nach Erscheinen geben wir Ihnen per E-Mail Bescheid.

Fachkommentar zu Artikel 50 mit nummerierten Quellen

Quellen & Kontext

Die Seite jeder Bestimmung trägt den Abschnitt Quellen & Kontext: zugehörige Erwägungsgründe (bei erschlossenen Artikeln), Querverweise auf anknüpfende Artikel und Anhänge, amtliche Materialien zum Artikel (Leitlinien der Kommission, Verhaltenskodizes, nationales Recht) und Neuigkeiten, welche die Bestimmung betreffen. Bei Erwägungsgründen und Anhängen funktioniert die Verknüpfung auch umgekehrt — Sie sehen, welche Artikel sich auf sie stützen.

Machen Sie bei der Begutachtung mit

Sie sind Jurist oder Fachfrau bzw. Fachmann für KI-Regulierung? Melden Sie sich mit Google an, füllen Sie ein kurzes Profil aus und kommentieren Sie im Reiter Begutachtung die entstehenden Kommentare: Zu allem können Sie eine Anmerkung hinterlassen und ein Votum abgeben — 👍 Zur Veröffentlichung empfohlen / ✋ Ich habe Vorbehalte. Nach Einarbeitung der Anmerkungen öffnet sich eine neue Runde mit einer übersichtlichen Gegenüberstellung der Änderungen.

Die Begutachtung ist vorerst anonym; um eine öffentliche Nennung als Gutachterin oder Gutachter bitten wir Sie gegebenenfalls gesondert und mit Ihrer Zustimmung.

Teilen, Neuigkeiten und Quellen

Jede Bestimmung hat eine Schaltfläche Teilen und einen dauerhaften Link. Unter Neuigkeiten verfolgen wir die Entwicklung der Regulierung (etwa den Digital Omnibus) — jede Meldung hat eine eigene Seite mit Link auf die amtliche Quelle und den betroffenen Artikel und lässt sich auch per RSS abonnieren. Unter Quellen finden Sie geprüfte amtliche Materialien, in der Fußzeile den E-Mail-Newsletter. Weitere Rechtsakte sind in Vorbereitung — DSGVO, DSA, DMA und Datengesetz; tragen Sie sich in der linken Leiste des Lesebereichs in die Warteliste ein.

Gut zu wissen

Der Kommentar ist fachliche Information, keine Rechtsberatung. Stoßen Sie auf einen Fehler, nutzen Sie ⚠ Ungenau, die Diskussion oder den Kontakt in der Fußzeile — jede Rückmeldung verbessert den Kommentar. Wer hinter dem Projekt steht und wie die Inhalte entstehen, beschreibt die Seite Über das Projekt.