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Verordnung über künstliche Intelligenz

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Alle Sprachfassungen sind gleichermaßen verbindlich; Unterschiede zwischen ihnen können für die Auslegung von Bedeutung sein.

Erwägungsgrund 79

Deutsch

Es ist angezeigt, dass eine bestimmte als Anbieter definierte natürliche oder juristische Person die Verantwortung für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems übernimmt, unabhängig davon, ob es sich bei dieser natürlichen oder juristischen Person um die Person handelt, die das System konzipiert oder entwickelt hat.

Čeština

Je vhodné, aby za uvedení vysoce rizikového systému AI na trh nebo do provozu převzala odpovědnost konkrétní fyzická nebo právnická osoba definovaná jako poskytovatel bez ohledu na to, zda je tato fyzická nebo právnická osoba totožná s osobou, která tento systém navrhla nebo vyvinula.

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Text in der angenommenen Fassung (Stand 1.8.2024) · CELEX 32024R1689