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Verordnung über künstliche Intelligenz

Sie lesen eine frühere Fassung des Textes. Sie ist nicht geltendes Recht – sie zeigt, was die Änderung bewirkt hat. Den gültigen Text anzeigen →

Alle Sprachfassungen sind gleichermaßen verbindlich; Unterschiede zwischen ihnen können für die Auslegung von Bedeutung sein.

Erwägungsgrund 23

Deutsch

Diese Verordnung sollte auch für Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union gelten, wenn sie als Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems auftreten.

Čeština

Toto nařízení by se mělo vztahovat také na orgány, instituce a jiné subjekty Unie, pokud jednají jako poskytovatel systému AI nebo subjekt zavádějící tento systém.

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Text in der angenommenen Fassung (Stand 1.8.2024) · CELEX 32024R1689