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Verordnung über künstliche Intelligenz

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Erwägungsgrund 23

Diese Verordnung sollte auch für Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union gelten, wenn sie als Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems auftreten.

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Text in der angenommenen Fassung (Stand 1.8.2024) · CELEX 32024R1689