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Verordnung über künstliche Intelligenz

Alle Sprachfassungen sind gleichermaßen verbindlich; Unterschiede zwischen ihnen können für die Auslegung von Bedeutung sein.

Artikel 98#

Ausschussverfahren

Deutsch

(1)  Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(2)  Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

Čeština

1.  Komisi je nápomocen výbor. Tento výbor je výborem ve smyslu nařízení (EU) č. 182/2011.

2.  Odkazuje-li se na tento odstavec, použije se článek 5 nařízení (EU) č. 182/2011.

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