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Verordnung über künstliche Intelligenz

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Artikel 93#

Befugnis zur Aufforderung zu Maßnahmen

Deutsch

(1)   Soweit erforderlich und angemessen, kann die Kommission die Anbieter auffordern,

a)

geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verpflichtungen gemäß den Artikeln 53 und 54 einzuhalten;

b)

Risikominderungsmaßnahmen durchzuführen, wenn die gemäß Artikel 92 durchgeführte Bewertung zu ernsthaften und begründeten Bedenken hinsichtlich eines systemischen Risikos auf Unionsebene geführt hat;

c)

die Bereitstellung des Modells auf dem Markt einzuschränken, es zurückzunehmen oder zurückzurufen.

(2)   Vor der Aufforderung zu einer Maßnahme kann das Büro für Künstliche Intelligenz einen strukturierten Dialog mit dem Anbieter des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck einleiten.

(3)   Wenn der Anbieter des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck im Rahmen des strukturierten Dialogs gemäß Absatz 2 Verpflichtungszusagen zur Durchführung von Risikominderungsmaßnahmen, um einem systemischen Risiko auf Unionsebene zu begegnen, anbietet, kann die Kommission diese Verpflichtungszusagen durch einen Beschluss für bindend erklären und feststellen, dass es keinen weiteren Anlass zum Handeln gibt.

Italiano

1.   Se necessario e opportuno, la Commissione può chiedere ai fornitori di:

a)

adottare misure adeguate per adempiere gli obblighi di cui agli articoli 53 e 54;

b)

attuare misure di attenuazione se la valutazione effettuata conformemente all'articolo 92 ha suscitato un timore serio e comprovato di un rischio sistemico a livello dell'Unione;

c)

limitare la messa a disposizione sul mercato, ritirare o richiamare il modello.

2.   Prima di richiedere una misura, l'ufficio per l'IA può avviare un dialogo strutturato con il fornitore del modello di IA per finalità generali.

3.   Se, durante il dialogo strutturato di cui al paragrafo 2, il fornitore del modello di IA per finalità generali con rischio sistemico si assume impegni relativi all'attuazione di misure di attenuazione per far fronte a un rischio sistemico a livello dell'Unione, la Commissione può, mediante decisione, rendere tali impegni vincolanti e dichiarare che non vi sono ulteriori motivi di intervento.

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Text in der angenommenen Fassung (Stand 1.8.2024) · CELEX 32024R1689