infinitelaws
Verordnung über künstliche Intelligenz

Alle Sprachfassungen sind gleichermaßen verbindlich; Unterschiede zwischen ihnen können für die Auslegung von Bedeutung sein.

Artikel 90#

Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken

Deutsch

(1)  Das wissenschaftliche Gremium kann dem Büro für Künstliche Intelligenz eine qualifizierte Warnung übermitteln, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass

a) 

ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck ein konkretes, identifizierbares Risiko auf Unionsebene birgt oder

b) 

ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck die Bedingungen gemäß Artikel 51 erfüllt.

(2)  Aufgrund einer solchen qualifizierten Warnung kann die Kommission über das Büro für Künstliche Intelligenz und nach Unterrichtung des KI-Gremiums die in diesem Abschnitt festgelegten Befugnisse zur Beurteilung der Angelegenheit ausüben. Das Büro für Künstliche Intelligenz unterrichtet das KI-Gremium über jede Maßnahme gemäß den Artikeln 91 bis 94.

(3)  Eine qualifizierte Warnung ist hinreichend zu begründen und enthält mindestens Folgendes:

a) 

die Kontaktstelle des Anbieters des betreffenden KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko;

b) 

eine Beschreibung der einschlägigen Fakten und der Gründe für die Warnung durch das wissenschaftliche Gremium;

c) 

alle sonstigen Informationen, die das wissenschaftliche Gremium für relevant hält, gegebenenfalls einschließlich Informationen, die es auf eigene Initiative hin zusammengetragen hat.

English

1.  The scientific panel may provide a qualified alert to the AI Office where it has reason to suspect that:

(a) 

a general-purpose AI model poses concrete identifiable risk at Union level; or

(b) 

a general-purpose AI model meets the conditions referred to in Article 51.

2.  Upon such qualified alert, the Commission, through the AI Office and after having informed the Board, may exercise the powers laid down in this Section for the purpose of assessing the matter. The AI Office shall inform the Board of any measure according to Articles 91 to 94.

3.  A qualified alert shall be duly reasoned and indicate at least:

(a) 

the point of contact of the provider of the general-purpose AI model with systemic risk concerned;

(b) 

a description of the relevant facts and the reasons for the alert by the scientific panel;

(c) 

any other information that the scientific panel considers to be relevant, including, where appropriate, information gathered on its own initiative.

Zu dieser Bestimmung gibt es noch keinen Kommentar

Fragen Sie ihn an — die Nachfrage der Leserschaft bestimmt unsere Reihenfolge. Wir melden uns, sobald der Kommentar erschienen ist.

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für die Benachrichtigung über das Erscheinen des Kommentars.

Version history

The text is unchanged from the previous version.

Konsolidierter Text (Stand 27.7.2026) · CELEX 02024R1689-20260727