infinitelaws
Verordnung über künstliche Intelligenz
Artikel 89#

Überwachungsmaßnahmen

(1)  Zur Wahrnehmung der ihr in diesem Abschnitt übertragenen Aufgaben kann das Büro für Künstliche Intelligenz die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die wirksame Umsetzung und Einhaltung dieser Verordnung durch Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich der Einhaltung genehmigter Praxisleitfäden, zu überwachen.

(2)  Nachgelagerte Anbieter haben das Recht, eine Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung einzureichen. Eine Beschwerde ist hinreichend zu begründen und enthält mindestens Folgendes:

a) 

die Kontaktstelle des Anbieters des betreffenden KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck;

b) 

eine Beschreibung der einschlägigen Fakten, die betreffenden Bestimmungen dieser Verordnung und die Begründung, warum der nachgelagerte Anbieter der Auffassung ist, dass der Anbieter des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck gegen diese Verordnung verstoßen hat;

c) 

alle sonstigen Informationen, die der nachgelagerte Anbieter, der die Anfrage übermittelt hat, für relevant hält, gegebenenfalls einschließlich Informationen, die er auf eigene Initiative hin zusammengetragen hat.

Zu dieser Bestimmung gibt es noch keinen Kommentar

Fragen Sie ihn an — die Nachfrage der Leserschaft bestimmt unsere Reihenfolge. Wir melden uns, sobald der Kommentar erschienen ist.

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für die Benachrichtigung über das Erscheinen des Kommentars.

Version history

The text is unchanged from the previous version.

Znění po Omnibusu (k 27. 7. 2026) · CELEX 02024R1689-20260727