Bezüglich Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 bei der Registrierung von in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen bereitzustellende Informationen
Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten:
1. |
eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen; |
2. |
der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben; |
3. |
eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen; |
4. |
eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen; |
5. |
Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen. |