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Verordnung über künstliche Intelligenz

Bezüglich Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 bei der Registrierung von in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen bereitzustellende Informationen



Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten:

1. 

eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen;

2. 

der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben;

3. 

eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen;

4. 

eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen;

5. 

Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen.

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