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Artificial Intelligence Act
ANHANG IX#

Bezüglich Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 bei der Registrierung von in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen bereitzustellende Informationen

Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten:

1.

eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen;

2.

der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben;

3.

eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen;

4.

eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen;

5.

Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen.

Původní znění (OJ L 2024/1689) · CELEX 32024R1689

ANHANG IX — Bezüglich Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 bei der Registrierung von in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen bereitzustellende Informationen · KI-Verordnung (EU AI Act) · infinitelaws