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Verordnung über künstliche Intelligenz

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Erwägungsgrund 2

Diese Verordnung sollte im Einklang mit den in der Charta verankerten Werten der Union angewandt werden, den Schutz von natürlichen Personen, Unternehmen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Umwelt erleichtern und gleichzeitig Innovation und Beschäftigung fördern und der Union eine Führungsrolle bei der Einführung vertrauenswürdiger KI verschaffen.

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Text in der angenommenen Fassung (Stand 1.8.2024) · CELEX 32024R1689