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Verordnung über künstliche Intelligenz

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Erwägungsgrund 180

Der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Europäische Datenschutzausschuss wurden gemäß Artikel 42 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und haben am 18. Juni 2021 ihre gemeinsame Stellungnahme abgegeben —

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Text in der angenommenen Fassung (Stand 1.8.2024) · CELEX 32024R1689