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Verordnung über künstliche Intelligenz

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Erwägungsgrund 178

Die Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen werden ermutigt, auf freiwilliger Basis bereits während der Übergangsphase mit der Einhaltung der einschlägigen Pflichten aus dieser Verordnung zu beginnen.

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Text in der angenommenen Fassung (Stand 1.8.2024) · CELEX 32024R1689