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Verordnung über künstliche Intelligenz

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Artikel 84#

Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI

Deutsch

(1)   Die Kommission benennt eine oder mehrere Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI, die die Aufgaben gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 im KI-Bereich wahrnehmen.

(2)   Unbeschadet der in Absatz 1 genannten Aufgaben leisten die Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI auf Anfrage des KI-Gremiums, der Kommission oder der Marktüberwachungsbehörden auch unabhängige technische oder wissenschaftliche Beratung.

Español

1.   La Comisión designará una o varias estructuras de apoyo a los ensayos de IA de la Unión para realizar las actividades enumeradas en el artículo 21, apartado 6, del Reglamento (UE) 2019/1020 en el ámbito de la IA.

2.   Sin perjuicio de las actividades a que se refiere el apartado 1, las estructuras de apoyo a los ensayos de IA de la Unión también proporcionarán asesoramiento técnico o científico independiente a petición del Consejo de IA, la Comisión o de las autoridades de vigilancia del mercado.

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Text in der angenommenen Fassung (Stand 1.8.2024) · CELEX 32024R1689