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Verordnung über künstliche Intelligenz

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Verpflichtungszusagen

Deutsch

Bietet der betreffende Akteur während des Verfahrens nach Artikel 75a Absatz 2 Verpflichtungszusagen an, mit denen die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung sichergestellt wird, so kann das Büro für Künstliche Intelligenz diese Verpflichtungszusagen durch einen Beschluss für den Akteur für bindend erklären und feststellen, dass es keinen weiteren Anlass zum Handeln gibt. Das Büro für Künstliche Intelligenz kann das Verfahren auf Antrag oder von Amts wegen wieder aufnehmen, wenn

a) 

sich der Sachverhalt, auf den sich der Beschluss stützte, in einem wesentlichen Punkt geändert hat,

b) 

der Akteur seinen Verpflichtungszusagen zuwiderhandelt oder

c) 

der Beschluss auf unvollständigen, unrichtigen oder irreführenden Angaben des betreffenden Akteurs beruhte.

Ist das Büro für Künstliche Intelligenz der Auffassung, dass die von dem betreffenden Akteur angebotenen Verpflichtungszusagen die wirksame Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung nicht sicherstellen können, so lehnt sie diese Verpflichtungszusagen bei Abschluss des Verfahrens in einem mit Gründen versehenen Beschluss ab.

English

If, during proceedings under Article 75a(2), the operator concerned offers commitments to ensure compliance with the relevant provisions of this Regulation, the AI Office may, by decision, make those commitments binding on the operator concerned and declare that there are no further grounds for action. The AI Office may, upon request or on its own initiative, reopen the proceedings where:

(a) 

there has been a material change in any of the facts on which the decision was based;

(b) 

the operator acts contrary to its commitments; or

(c) 

the decision was based on incomplete, incorrect or misleading information provided by the operator concerned.

Where the AI Office considers that the commitments offered by the operator concerned are unable to ensure effective compliance with the relevant provisions of this Regulation, it shall reject those commitments in a reasoned decision when concluding the proceedings.

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Konsolidierter Text (Stand 27.7.2026) · CELEX 02024R1689-20260727