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Verordnung über künstliche Intelligenz

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Alle Sprachfassungen sind gleichermaßen verbindlich; Unterschiede zwischen ihnen können für die Auslegung von Bedeutung sein.

Artikel 64#

Büro für Künstliche Intelligenz

Deutsch

(1)   Die Kommission entwickelt über das Büro für Künstliche Intelligenz die Sachkenntnis und Fähigkeiten der Union auf dem Gebiet der KI.

(2)   Die Mitgliedstaaten erleichtern dem Büro für Künstliche Intelligenz die ihm gemäß dieser Verordnung übertragenen Aufgaben.

Polski

1.   Komisja rozwija unijną wiedzę fachową i zdolności w dziedzinie AI poprzez Urząd ds. AI.

2.   Państwa członkowskie ułatwiają wykonywanie zadań powierzonych na podstawie niniejszego rozporządzenia Urzędowi ds. AI.

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Quellen & Kontext

Amtliche Quellen

Version history

Changes: Původní znění (OJ L 2024/1689) → Znění po Omnibusu (k 27. 7. 2026)
Added in green, removed in red (word level).

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Text in der angenommenen Fassung (Stand 1.8.2024) · CELEX 32024R1689