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Verordnung über künstliche Intelligenz

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Artikel 107#

Änderung der Verordnung (EU) 2018/858

Deutsch

In Artikel 5 der Verordnung (EU) 2018/858 wird folgender Absatz angefügt:

„(4)   Beim Erlass delegierter Rechtsakte nach Absatz 3, die sich auf Systeme der künstlichen Intelligenz beziehen, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 jener Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.

English

In Article 5 of Regulation (EU) 2018/858 the following paragraph is added:

‘4.   When adopting delegated acts pursuant to paragraph 3 concerning Artificial Intelligence systems which are safety components within the meaning of Regulation (EU) 2024/1689 of the European Parliament and of the Council (*), the requirements set out in Chapter III, Section 2, of that Regulation shall be taken into account.

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Changes: Původní znění (OJ L 2024/1689) → Znění po Omnibusu (k 27. 7. 2026)
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Text in der angenommenen Fassung (Stand 1.8.2024) · CELEX 32024R1689