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Verordnung über künstliche Intelligenz

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Artikel 103#

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013

Deutsch

In Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Beim Erlass delegierter Rechtsakte nach Unterabsatz 1, die sich auf Systeme der künstlichen Intelligenz beziehen, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 jener Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.

English

In Article 17(5) of Regulation (EU) No 167/2013, the following subparagraph is added:

‘When adopting delegated acts pursuant to the first subparagraph concerning artificial intelligence systems which are safety components within the meaning of Regulation (EU) 2024/1689 of the European Parliament and of the Council (*), the requirements set out in Chapter III, Section 2, of that Regulation shall be taken into account.

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Text in der angenommenen Fassung (Stand 1.8.2024) · CELEX 32024R1689